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Rohrverstopfung in der Mietwohnung – Wer zahlt: Mieter oder Vermieter?

Wer zahlt die Rohrreinigung bei einer Verstopfung in der Mietwohnung? Erfahren Sie die Rechtslage, wann der Mieter haftet und wann der Vermieter die Kosten tragen muss.

6 häufige FragenAktualisiert: 10. August 2026

Aktualisiert am

Eine verstopfte Leitung in der Mietwohnung ist nicht nur ärgerlich – sie wirft auch sofort die Frage auf: Wer zahlt die Rohrreinigung? Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von der Ursache der Verstopfung ab. In diesem Ratgeber erklären wir die Rechtslage, zeigen typische Fallbeispiele und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie sich als Mieter oder Vermieter richtig verhalten.

Die Grundregel: Vermieter ist instandhaltungspflichtig

Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das Abwassersystem gehört zur Mietsache. Das bedeutet:

  • Rohrleitungen sind Bestandteil des Gebäudes und damit Sache des Vermieters
  • Verschleißbedingte Verstopfungen (Kalkablagerungen, alte Rohre, Wurzeleinwuchs) gehen zu Lasten des Vermieters
  • Wartung und Instandsetzung des Rohrsystems sind Vermieterpflicht

Grundsatz: Der Vermieter zahlt – es sei denn, der Mieter hat die Verstopfung nachweislich selbst verursacht.

Wann zahlt der Vermieter?

Der Vermieter trägt die Kosten der Rohrreinigung in folgenden Fällen:

Verschleiß und Alter

  • Kalkablagerungen in alten Rohren, die den Durchfluss verengen
  • Korrosion an Gussrohren, die zu Unebenheiten und Ablagerungen führt
  • Rohrbrüche oder Risse, die Verstopfungen begünstigen
  • Wurzeleinwuchs in Grundleitungen – ein häufiges Problem bei älteren Gebäuden

Bauliche Mängel

  • Zu geringes Rohrgefälle, das den Abfluss verlangsamt
  • Fehlerhafte Rohrverlegung mit scharfen Knicken oder Gegensteigungen
  • Veraltete Rohrmaterialien (z.B. Tonrohre mit undichten Muffen)
  • Fehlende Revisionsöffnungen, die eine Wartung erschweren

Gemeinschaftliche Leitungen

  • Verstopfungen in Fallleitungen oder Grundleitungen, die mehrere Wohnungen betreffen
  • Probleme im Bereich zwischen Hausanschluss und öffentlichem Kanal
  • Wenn nicht feststellbar ist, welcher Mieter die Verstopfung verursacht hat

Wann zahlt der Mieter?

Der Mieter haftet, wenn er die Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung verursacht hat. Typische Fälle:

Klassische Verursachung durch den Mieter

  • Speisereste und Fett in der Küchenspüle entsorgt
  • Hygieneartikel, Feuchttücher oder Wattestäbchen in der Toilette
  • Große Mengen Haare ohne Sieb im Dusch- oder Badewannenabfluss
  • Fremdkörper wie Spielzeug, Lappen oder Verpackungsmaterial
  • Katzenstreu über die Toilette entsorgt
  • Farbreste, Gips oder Baumaterialien im Abfluss

Wichtig: Die Beweislast

| Situation | Beweislast | |---|---| | Verstopfung in der eigenen Wohnung (Waschbecken, Dusche) | ⚠️ Mieter muss beweisen, dass er es NICHT war | | Verstopfung in Gemeinschaftsleitung | ✅ Vermieter muss beweisen, WELCHER Mieter es war | | Ursache unklar / nicht feststellbar | ✅ Vermieter zahlt |

Gut zu wissen: Bei Verstopfungen direkt am eigenen Abfluss (Waschbecken, Dusche, Toilette) wird oft vermutet, dass der Mieter sie verursacht hat. Der Mieter sollte dann nachweisen können, dass er den Abfluss ordnungsgemäß genutzt hat.

Sonderfall: Kleinreparaturklausel

Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Diese kann vorsehen, dass der Mieter Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag (meist 75 bis 120 Euro) selbst tragen muss. Voraussetzungen:

  • Die Klausel ist wirksam im Mietvertrag vereinbart
  • Es gibt eine Einzelobergrenze (z.B. max. 120 Euro pro Reparatur)
  • Es gibt eine Jahresobergrenze (z.B. max. 300 Euro/Jahr oder 8% der Jahresmiete)
  • Die Reparatur betrifft Gegenstände, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind (Armaturen, Abflüsse – ja; Fallleitungen – nein)

Eine Rohrreinigung am eigenen Waschbecken für 90 Euro könnte also unter die Kleinreparaturklausel fallen – eine Verstopfung in der Grundleitung für 500 Euro nicht.

Was tun bei einer Rohrverstopfung? — Schritt für Schritt

Für Mieter

  1. Vermieter sofort informieren – am besten schriftlich (E-Mail, WhatsApp mit Lesebestätigung)
  2. Frist setzen – bei dringenden Fällen (Toilette nicht nutzbar) eine kurze Frist von 24 Stunden
  3. Dokumentieren – Fotos und Videos der Situation, Zeitpunkt notieren
  4. Eigene Maßnahmen nur bei Gefahr – wenn Wasser überläuft, dürfen Sie selbst einen Notdienst rufen
  5. Rechnung aufbewahren – für die Kostenerstattung durch den Vermieter

Für Vermieter

  1. Zeitnah reagieren – bei Verstopfungen besteht Handlungspflicht
  2. Fachbetrieb beauftragen – nicht den billigsten Notdienst, sondern einen seriösen SHK-Betrieb
  3. TV-Kanalinspektion anfordern – klärt die Ursache und damit die Kostenfrage
  4. Ursache dokumentieren lassen – der Fachbetrieb kann im Protokoll festhalten, ob Fremdkörper oder Verschleiß die Ursache war
  5. Vorbeugend handeln – regelmäßige Rohrinspektionen vermeiden teure Notdienst-Einsätze

Kosten einer professionellen Rohrreinigung

| Leistung | Kosten (ca.) | Wer zahlt typischerweise? | |---|:---:|---| | Einfache Verstopfung (Pömpel/Spirale) | 80–150 € | Mieter (Kleinreparatur) | | Rohrreinigung mit Hochdruckspüler | 150–300 € | Vermieter | | Schwere Verstopfung + Kamerainspektion | 300–600 € | Vermieter | | Rohrsanierung bei Rohrschaden | 500–3.000 € | Vermieter | | Notdienst-Zuschlag (Nacht/Wochenende) | +50–100 € | Verursacher |

Unser Tipp: Lassen Sie sich immer einen Festpreis oder verbindlichen Kostenvoranschlag geben, bevor die Arbeiten beginnen. Seriöse Fachbetriebe wie wir geben Ihnen vorab einen transparenten Kostenrahmen.

Vorbeugung: So vermeiden Sie Streit und Kosten

Tipps für Mieter

  • Abflusssiebe in Dusche und Waschbecken verwenden
  • Kein Fett in die Küchenspüle gießen – in ein Glas füllen und im Restmüll entsorgen
  • Nur Toilettenpapier in die Toilette – keine Feuchttücher, auch nicht „biologisch abbaubare"
  • Regelmäßig heißes Wasser durch den Abfluss laufen lassen
  • Bei ersten Anzeichen (langsamer Abfluss) sofort handeln und Vermieter informieren

Tipps für Vermieter

  • Alle 10 Jahre eine Kanalinspektion per Kamera durchführen lassen
  • Rückstauklappen einbauen – schützt auch vor Ratten im Rohr
  • Mieter informieren, was in den Abfluss darf und was nicht (z.B. per Aushang)
  • Rohrsystem modernisieren, wenn wiederkehrende Verstopfungen auftreten
  • Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abschließen

Fazit

Bei einer Rohrverstopfung in der Mietwohnung gilt: Der Vermieter zahlt grundsätzlich, denn die Instandhaltung des Rohrsystems ist seine Pflicht. Der Mieter haftet nur, wenn er die Verstopfung nachweislich selbst verursacht hat. Im Zweifelsfall klärt eine professionelle Kamerainspektion die Ursache objektiv. Unser Rat an beide Seiten: Handeln Sie schnell, dokumentieren Sie die Situation und beauftragen Sie einen seriösen Fachbetrieb statt den erstbesten Notdienst. Das spart Nerven, Geld und verhindert Folgeschäden.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Rohrreinigung in einer Mietwohnung?

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Rohrleitungen verantwortlich. Er muss die Kosten für die Rohrreinigung tragen, wenn die Verstopfung durch Verschleiß, Alter oder bauliche Mängel entstanden ist. Der Mieter zahlt nur, wenn er die Verstopfung selbst verursacht hat, zum Beispiel durch unsachgemäße Nutzung.

Wann muss der Mieter die Rohrreinigung selbst bezahlen?

Der Mieter muss zahlen, wenn er die Verstopfung nachweislich selbst verursacht hat. Typische Fälle: Essensreste, Fett, Hygieneartikel, Feuchttücher oder Haare in großen Mengen im Abfluss entsorgt. Auch Fremdkörper wie Spielzeug oder Wattestäbchen gehen zu Lasten des Mieters.

Kann der Vermieter die Kosten der Rohrreinigung auf den Mieter umlegen?

Reguläre Wartungskosten wie eine jährliche Kanalreinigung können über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Die Kosten einer akuten Verstopfungsbeseitigung sind jedoch keine umlagefähigen Betriebskosten und gehen zunächst an den Vermieter.

Was tun bei einer Rohrverstopfung in der Mietwohnung?

Informieren Sie umgehend Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Der Vermieter ist verpflichtet, zeitnah einen Fachbetrieb zu beauftragen. Bei akuter Überschwemmungsgefahr dürfen Sie auch selbst einen Notdienst rufen – die Kosten kann der Vermieter tragen müssen, wenn er nicht rechtzeitig reagiert hat.

Wie teuer ist eine professionelle Rohrreinigung?

Eine einfache Rohrreinigung kostet in der Regel zwischen 80 und 250 Euro. Bei schweren Verstopfungen, die einen Hochdruckspüler oder eine Kamerainspektion erfordern, können die Kosten auf 300 bis 600 Euro steigen. Ein seriöser Fachbetrieb gibt vorab einen transparenten Kostenrahmen an.

Darf ich bei einer Rohrverstopfung die Miete mindern?

Ja, wenn die Verstopfung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wohnnutzung führt, etwa bei nicht nutzbarer Toilette oder Dusche. Die Mietminderung ist ab dem Zeitpunkt möglich, an dem der Vermieter über den Mangel informiert wurde, bis zur Behebung. Je nach Schwere sind 10 bis 30 Prozent üblich.

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