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Eine verstopfte Leitung in der Mietwohnung ist nicht nur ärgerlich – sie wirft auch sofort die Frage auf: Wer zahlt die Rohrreinigung? Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von der Ursache der Verstopfung ab. In diesem Ratgeber erklären wir die Rechtslage, zeigen typische Fallbeispiele und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie sich als Mieter oder Vermieter richtig verhalten.
Die Grundregel: Vermieter ist instandhaltungspflichtig
Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das Abwassersystem gehört zur Mietsache. Das bedeutet:
- Rohrleitungen sind Bestandteil des Gebäudes und damit Sache des Vermieters
- Verschleißbedingte Verstopfungen (Kalkablagerungen, alte Rohre, Wurzeleinwuchs) gehen zu Lasten des Vermieters
- Wartung und Instandsetzung des Rohrsystems sind Vermieterpflicht
Grundsatz: Der Vermieter zahlt – es sei denn, der Mieter hat die Verstopfung nachweislich selbst verursacht.
Wann zahlt der Vermieter?
Der Vermieter trägt die Kosten der Rohrreinigung in folgenden Fällen:
Verschleiß und Alter
- Kalkablagerungen in alten Rohren, die den Durchfluss verengen
- Korrosion an Gussrohren, die zu Unebenheiten und Ablagerungen führt
- Rohrbrüche oder Risse, die Verstopfungen begünstigen
- Wurzeleinwuchs in Grundleitungen – ein häufiges Problem bei älteren Gebäuden
Bauliche Mängel
- Zu geringes Rohrgefälle, das den Abfluss verlangsamt
- Fehlerhafte Rohrverlegung mit scharfen Knicken oder Gegensteigungen
- Veraltete Rohrmaterialien (z.B. Tonrohre mit undichten Muffen)
- Fehlende Revisionsöffnungen, die eine Wartung erschweren
Gemeinschaftliche Leitungen
- Verstopfungen in Fallleitungen oder Grundleitungen, die mehrere Wohnungen betreffen
- Probleme im Bereich zwischen Hausanschluss und öffentlichem Kanal
- Wenn nicht feststellbar ist, welcher Mieter die Verstopfung verursacht hat
Wann zahlt der Mieter?
Der Mieter haftet, wenn er die Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung verursacht hat. Typische Fälle:
Klassische Verursachung durch den Mieter
- Speisereste und Fett in der Küchenspüle entsorgt
- Hygieneartikel, Feuchttücher oder Wattestäbchen in der Toilette
- Große Mengen Haare ohne Sieb im Dusch- oder Badewannenabfluss
- Fremdkörper wie Spielzeug, Lappen oder Verpackungsmaterial
- Katzenstreu über die Toilette entsorgt
- Farbreste, Gips oder Baumaterialien im Abfluss
Wichtig: Die Beweislast
| Situation | Beweislast | |---|---| | Verstopfung in der eigenen Wohnung (Waschbecken, Dusche) | ⚠️ Mieter muss beweisen, dass er es NICHT war | | Verstopfung in Gemeinschaftsleitung | ✅ Vermieter muss beweisen, WELCHER Mieter es war | | Ursache unklar / nicht feststellbar | ✅ Vermieter zahlt |
Gut zu wissen: Bei Verstopfungen direkt am eigenen Abfluss (Waschbecken, Dusche, Toilette) wird oft vermutet, dass der Mieter sie verursacht hat. Der Mieter sollte dann nachweisen können, dass er den Abfluss ordnungsgemäß genutzt hat.
Sonderfall: Kleinreparaturklausel
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Diese kann vorsehen, dass der Mieter Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag (meist 75 bis 120 Euro) selbst tragen muss. Voraussetzungen:
- Die Klausel ist wirksam im Mietvertrag vereinbart
- Es gibt eine Einzelobergrenze (z.B. max. 120 Euro pro Reparatur)
- Es gibt eine Jahresobergrenze (z.B. max. 300 Euro/Jahr oder 8% der Jahresmiete)
- Die Reparatur betrifft Gegenstände, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind (Armaturen, Abflüsse – ja; Fallleitungen – nein)
Eine Rohrreinigung am eigenen Waschbecken für 90 Euro könnte also unter die Kleinreparaturklausel fallen – eine Verstopfung in der Grundleitung für 500 Euro nicht.
Was tun bei einer Rohrverstopfung? — Schritt für Schritt
Für Mieter
- Vermieter sofort informieren – am besten schriftlich (E-Mail, WhatsApp mit Lesebestätigung)
- Frist setzen – bei dringenden Fällen (Toilette nicht nutzbar) eine kurze Frist von 24 Stunden
- Dokumentieren – Fotos und Videos der Situation, Zeitpunkt notieren
- Eigene Maßnahmen nur bei Gefahr – wenn Wasser überläuft, dürfen Sie selbst einen Notdienst rufen
- Rechnung aufbewahren – für die Kostenerstattung durch den Vermieter
Für Vermieter
- Zeitnah reagieren – bei Verstopfungen besteht Handlungspflicht
- Fachbetrieb beauftragen – nicht den billigsten Notdienst, sondern einen seriösen SHK-Betrieb
- TV-Kanalinspektion anfordern – klärt die Ursache und damit die Kostenfrage
- Ursache dokumentieren lassen – der Fachbetrieb kann im Protokoll festhalten, ob Fremdkörper oder Verschleiß die Ursache war
- Vorbeugend handeln – regelmäßige Rohrinspektionen vermeiden teure Notdienst-Einsätze
Kosten einer professionellen Rohrreinigung
| Leistung | Kosten (ca.) | Wer zahlt typischerweise? | |---|:---:|---| | Einfache Verstopfung (Pömpel/Spirale) | 80–150 € | Mieter (Kleinreparatur) | | Rohrreinigung mit Hochdruckspüler | 150–300 € | Vermieter | | Schwere Verstopfung + Kamerainspektion | 300–600 € | Vermieter | | Rohrsanierung bei Rohrschaden | 500–3.000 € | Vermieter | | Notdienst-Zuschlag (Nacht/Wochenende) | +50–100 € | Verursacher |
Unser Tipp: Lassen Sie sich immer einen Festpreis oder verbindlichen Kostenvoranschlag geben, bevor die Arbeiten beginnen. Seriöse Fachbetriebe wie wir geben Ihnen vorab einen transparenten Kostenrahmen.
Vorbeugung: So vermeiden Sie Streit und Kosten
Tipps für Mieter
- Abflusssiebe in Dusche und Waschbecken verwenden
- Kein Fett in die Küchenspüle gießen – in ein Glas füllen und im Restmüll entsorgen
- Nur Toilettenpapier in die Toilette – keine Feuchttücher, auch nicht „biologisch abbaubare"
- Regelmäßig heißes Wasser durch den Abfluss laufen lassen
- Bei ersten Anzeichen (langsamer Abfluss) sofort handeln und Vermieter informieren
Tipps für Vermieter
- Alle 10 Jahre eine Kanalinspektion per Kamera durchführen lassen
- Rückstauklappen einbauen – schützt auch vor Ratten im Rohr
- Mieter informieren, was in den Abfluss darf und was nicht (z.B. per Aushang)
- Rohrsystem modernisieren, wenn wiederkehrende Verstopfungen auftreten
- Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abschließen
Fazit
Bei einer Rohrverstopfung in der Mietwohnung gilt: Der Vermieter zahlt grundsätzlich, denn die Instandhaltung des Rohrsystems ist seine Pflicht. Der Mieter haftet nur, wenn er die Verstopfung nachweislich selbst verursacht hat. Im Zweifelsfall klärt eine professionelle Kamerainspektion die Ursache objektiv. Unser Rat an beide Seiten: Handeln Sie schnell, dokumentieren Sie die Situation und beauftragen Sie einen seriösen Fachbetrieb statt den erstbesten Notdienst. Das spart Nerven, Geld und verhindert Folgeschäden.
