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Heizung-Förderung 2025 – BAFA, KfW und Co. im Überblick

Sichern Sie sich bis zu 70 % Förderung für Ihre neue Heizung! Der Ratgeber 2025 zu KfW-Zuschüssen, Boni, Voraussetzungen und Antragstellung für Wärmepumpen.

4 häufige FragenAktualisiert: 22. Juli 2026

Aktualisiert am

Heizung-Förderung 2025 – BAFA, KfW und Co. im Überblick

Der Umstieg auf ein klimafreundliches Heizsystem ist ein wichtiger Beitrag zur Energiewende – und oft mit einer erheblichen finanziellen Investition verbunden. Um Hausbesitzer bei diesem Schritt zu entlasten, hat die Bundesregierung die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) neu strukturiert. Die Förderlandschaft im Jahr 2025 ist so attraktiv wie selten zuvor, aber auch komplex. Wer sich für den Einbau einer Wärmepumpe oder einer anderen erneuerbaren Heizung entscheidet, kann bis zu 70 % der Kosten vom Staat erstattet bekommen.

In diesem Ratgeber bringen wir Licht in den Förderdschungel. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Zuschüsse, zeigen, wie sich die Förderungen zusammensetzen und worauf Sie bei der Antragstellung zwingend achten müssen, damit Ihnen kein Geld entgeht.

Die Grundförderung: Der Startpunkt (30 %)

Egal, für welches erneuerbare Heizsystem Sie sich entscheiden – sofern es die technischen Vorgaben erfüllt, haben alle Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden Anspruch auf eine Basis-Förderung.

  • Grundförderung Heizungstausch: Sie beträgt pauschal 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
  • Geförderte Anlagen: Gefördert werden elektrisch angetriebene Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser), Biomasseheizungen (z.B. Pelletkessel, hier gelten jedoch strenge Auflagen zu Staubemissionen), Solarthermieanlagen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • Keine Förderung für fossile Brennstoffe: Neue Öl- oder Gasheizungen (auch keine Gas-Hybridheizungen mehr) erhalten keinen Cent Zuschuss.

Die Boni: So stocken Sie die Förderung auf

Auf die Grundförderung von 30 % können verschiedene Boni aufgeschlagen werden. Wichtig: Die maximale Gesamtförderung ist auf 70 % gedeckelt.

1. Der Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %)

Dieser Bonus soll Hausbesitzer belohnen, die besonders schnell handeln und besonders alte und klimaschädliche Heizungen austauschen.

  • Wer bekommt ihn? Selbstnutzende Eigentümer.
  • Voraussetzung: Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (unabhängig vom Alter) ODER Austausch einer funktionstüchtigen Gasheizung oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Das Gebäude darf nach dem Tausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.
  • Die Höhe: Der Bonus beträgt aktuell 20 %. Achtung: Dieser Bonus schmilzt in den kommenden Jahren schrittweise ab (ab 2029 alle zwei Jahre um 3 %). Schnelles Handeln lohnt sich also 2025!

2. Der Einkommens-Bonus (30 %)

Mit diesem Bonus sollen Haushalte mit geringerem Einkommen gezielt bei der Energiewende unterstützt werden.

  • Wer bekommt ihn? Selbstnutzende Eigentümer.
  • Voraussetzung: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer darf 40.000 Euro nicht überschreiten. Der Nachweis erfolgt über die Einkommensteuerbescheide der Finanzämter.
  • Die Höhe: Der Einkommens-Bonus beträgt stattliche 30 %.

3. Der Effizienz-Bonus für Wärmepumpen (5 %)

  • Voraussetzung: Wenn Sie eine Wärmepumpe installieren, die als Wärmequelle Erde oder Wasser (Grundwasser, Abwasser) nutzt, oder wenn eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel (wie Propan/R290) einsetzt, erhalten Sie einen zusätzlichen Effizienz-Bonus.
  • Die Höhe: 5 %.

Ein Rechenbeispiel für 2025

Nehmen wir an, Sie sind selbstnutzender Eigentümer und tauschen Ihre 25 Jahre alte Gasheizung gegen eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel aus. Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro.

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 %
  • Effizienz-Bonus: 5 %
  • Gesamtförderung: 55 %

In diesem Beispiel erstattet Ihnen die KfW 16.500 Euro. Ihre Eigenbeteiligung sinkt auf 13.500 Euro. Würde Ihr Haushaltsnettoeinkommen unter 40.000 Euro liegen, kämen weitere 30 % hinzu. Sie würden dann bei der Förderdeckelung von 70 % landen und unglaubliche 21.000 Euro Zuschuss erhalten.

Hinweis zu förderfähigen Kosten: Die maximal förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit (Einfamilienhaus) sind auf 30.000 Euro begrenzt.

Förderkredit als Ergänzung

Wer die restlichen Investitionskosten nicht aus Eigenmitteln stemmen möchte, dem bietet die KfW zusätzlich einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit (KfW-Programm 358) von bis zu 120.000 Euro an. Voraussetzung ist, dass bereits eine Zuschusszusage der KfW für den Heizungstausch vorliegt und das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 Euro liegt.

Achtung: Das Verfahren zur Antragstellung

Der Weg zum Fördergeld ist strikt geregelt. Wenn Sie hier Fehler machen, verlieren Sie Ihren kompletten Anspruch. So gehen Sie richtig vor:

  1. Beratung und Angebot: Holen Sie sich ein detailliertes Angebot eines SHK-Fachbetriebs ein.
  2. Vertragsschluss mit Vorbehalt: Schließen Sie den Handwerkervertrag ab. WICHTIG: Der Vertrag MUSS eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ("Wirksamkeit geknüpft an die Förderzusage der KfW") und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum ausweisen.
  3. BzA-Erstellung: Ein Energieeffizienz-Experte oder Ihr Fachhandwerker erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA).
  4. Antrag bei der KfW: Mit dem unterschriebenen Vertrag und der BzA-ID stellen Sie (oder Ihr bevollmächtigter Handwerker) den Förderantrag im Portal der KfW (Zuschussportal "Meine KfW").
  5. Einbau und Umsetzung: Nach der Zusage durch die KfW (oder auf eigenes Risiko nach Antragstellung) wird die Heizung eingebaut.
  6. Nachweis und Auszahlung: Nach Abschluss der Arbeiten reicht der Fachunternehmer die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein, Sie laden die Rechnungen hoch und die KfW zahlt den Zuschuss aus.

Wann Sie einen Profi rufen sollten

Die Fördermittellandschaft ist äußerst lukrativ, birgt aber viele Fallstricke im Antragsverfahren. Ein falsch formulierter Handwerkervertrag oder ein zu früh begonnener Einbau kosten Sie zehntausende Euro.

Kontaktieren Sie uns, wenn:

  • Sie eine alte Heizung austauschen möchten und wissen wollen, welches System für Ihr Haus am sinnvollsten ist und die höchste Förderung bringt.
  • Sie Unterstützung bei der Berechnung der voraussichtlichen Förderhöhe für Ihr Projekt wünschen.
  • Sie einen rechtssicheren, förderfähigen Kostenvoranschlag benötigen.
  • Sie sich unsicher sind, ob für Sie die KfW (Heizungstausch) oder das BAFA (Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich) der richtige Ansprechpartner ist.

Wir von SHK-Altenried sind nicht nur Experten für Heizungstechnik, sondern navigieren Sie auch sicher durch den Förderdschungel. Wir erstellen Ihnen Angebote, die alle Anforderungen der KfW erfüllen, und unterstützen Sie bei den technischen Nachweisen. Sichern Sie sich jetzt Ihr Geld vom Staat – vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Häufige Fragen

Gibt es 2025 noch Fördermittel für neue Gasheizungen?

Nein. Der Einbau von reinen Gas- oder Ölheizungen wird staatlich nicht mehr gefördert. Fördermittel konzentrieren sich ausschließlich auf Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, insbesondere Wärmepumpen, Biomasseheizungen und den Anschluss an ein Wärmenetz.

Wie hoch ist die maximale Förderung für eine Wärmepumpe?

Die maximale Förderquote liegt 2025 bei 70 % der förderfähigen Kosten. Dieser Spitzenwert setzt sich zusammen aus einer Grundförderung von 30 % und verschiedenen Boni (Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus, Effizienz-Bonus), die miteinander kombiniert werden können, wobei die Summe bei 70 % gedeckelt ist.

Wer ist zuständig für den Förderantrag: BAFA oder KfW?

Das hat sich geändert. Seit 2024/2025 ist für den Heizungstausch im Wohngebäude (Zuschuss) die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zuständig. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist weiterhin für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) sowie für Anlagen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) verantwortlich.

Muss der Förderantrag vor oder nach dem Einbau gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Installateur geschlossen wurde, aber bevor die Heizung eingebaut wird. Der Vertrag muss jedoch eine auflösende oder aufschiebende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthalten.

Wir übernehmen das für Sie

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